Informationen für die Betreuer*innen der Strandfahrten

Liebe Betreuer*innen,

hier findet ihr Informationen zu den Strandfahrten 2024. Wir machen weiter und sind wie jedes Jahr angewiesen auf euer tolles Engagement!

Wenn Du Lust hast mitzumachen, dann schreibe uns gerne, damit wir uns kennenlernen und alles Weitere besprechen können.

Hier kannst du dich als Betreuer*in für die Strandfahrten 2024 anmelden.

Immer erreichbar bei Fragen, Ideen oder Wünschen zu den Strandfahrten:

  • Per Mail strandfahrten(Replace this parenthesis with the @ sign)awo-kiel.de
  • Per Telefon 0431 77570 -64 oder -39
  • Per Instagram @awostrandfahrten
  • Per Facebook „Strandfahrten der AWO Kiel“

Wir freuen uns auf eine abwechslungsreiche Vorbereitungszeit und auf schöne Strandfahrten mit euch!

*als Betreuer*in gilt, wer während der Strandfahrten mindestens 16 Jahre alt ist. Für 14- und 15-Jährige gibt es die Treffen der Jungbetreuer*innen.

Terminübersicht für die Vorbereitungstreffen 2024

Tag Datum Uhrzeit Thema Ort

05.04. bis 12.04.

oder

13.04. bis 20.04.

Osterferien: Jugendleiter-Kurse des AWO-Landesjugendwerkes

 

Anmeldung an ljw(Replace this parenthesis with the @ sign)awo-sh.de

Do 25.04. 18:30 – 20:00 Auftakttreffen – Kennenlernen – Überblick 2024 anna
Di 14.05. 18:30 – 20:00 Struktur, Verantwortung und Jugendschutz bei den Strandfahrten anna
Do 23.05.  
Sa 08.06. 9:30 – 17:00 Erste-Hilfe-Kurs – Plätze begrenzt, nur mit Voranmeldung! EHZK
Sa 15.06. 10:00 – 17:00 Aktionstag im Jugenddorf Falckenstein – Teambuilding FA
Di 18.06. 18:30 – 20:00 anna
 

 

Orte: anna und Großraum = anna Gaarden, Preetzer Straße 35, 24143 Kiel

FA = Jugenddorf Falckenstein, Falkenhorst 6, 24159 Kiel

Voraussetzungen

Um als Betreuer*in bei den Strandfahrten mitarbeiten zu können, ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgeschrieben, das nicht älter als drei Monate ist. Dafür erhältst Du von uns den entsprechenden Antrag, sodass Dir keine Kosten entstehen.

Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist Voraussetzung für die Arbeit als Betreuer*in. Wir erstatten auch die Kosten bei einem anderen Anbieter. Dafür benötigen wir die Teilnahmebescheinigung und die Quittung.


Juleica-Schulungen

Juleica steht für ‚Jugendleiter*in card‘ und dient als Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Schulungen, die als Jugendleiter*in qualifizieren, und der ehrenamtlichen Tätigkeit für einen Träger der Jugendhilfe.
Wer eine Juleica besitzt, kann bis zu 12 Arbeitstage im Jahr für ehrenamtliche Jugendarbeit von seinem Arbeitgeber freigestellt werden. Der Arbeitgeber bekommt den entstandenen Verdienstausfall vom Land Schleswig-Holstein erstattet. Wir helfen bei Fragen hierzu gerne weiter und unterstützen bei Formalitäten.
Das Landesjugendwerk der AWO Schleswig-Holstein führt in den Oster- und Herbstferien Juleica-Schulungen in Schülp bei Nortorf durch. Die Juleica kann ab 16 Jahren beantragt werden. An den Schulungen kann man auch ein wenig früher teilnehmen. Die Plätze sind begrenzt. Wir erstatten die Kosten der Teilnahme, wenn man bei uns ehrenamtlich tätig ist.

Wer eine Juleica besitzt und an unseren Schulungen teilnimmt, kann die Juleica nach Ablauf der Gültigkeitsfrist über uns verlängern lassen.