Informationen für die Betreuer*innen der Strandfahrten

Liebe Betreuer*innen,

hier findet ihr Informationen zu den Strandfahrten 2023. Wir machen weiter und sind wie jedes Jahr angewiesen auf euer tolles Engagement!

Wenn Du Lust hast mitzumachen, dann schreibe uns gerne, damit wir uns kennenlernen und alles Weitere besprechen können.

Hier kannst du dich als Betreuer*in für die Strandfahrten 2023 anmelden.

Immer erreichbar bei Fragen, Ideen oder Wünschen zu den Strandfahrten:

  • Per Mail strandfahrten(Replace this parenthesis with the @ sign)awo-kiel.de
  • Per Telefon 0431 77570 64
  • Per Handy 01575 5714944
  • Per Instagram @awostrandfahrten
  • Per Facebook „Strandfahrten der AWO Kiel“

Wir freuen uns auf eine abwechslungsreiche Vorbereitungszeit und auf schöne Strandfahrten mit euch!

*als Betreuer*in gilt, wer während der Strandfahrten mindestens 16 Jahre alt ist. Für 14- und 15-Jährige gibt es die Treffen der Jungbetreuer*innen.

Tag Datum Uhrzeit Thema Ort
Di 28.03. 18:30 Auftakttreffen – Kennenlernen anna
08.04.- 15.04

oder

16.04. – 23.04

Osterferien: Jugendleiter-Kurse des AWO-Landesjugendwerkes

 

Anmeldung an ljw(Replace this parenthesis with the @ sign)awo-sh.de

Di 09.05. 18:30 Biografiearbeit und Selbstreflexion

 

anna
Sa 13.05. 9:30 – 17:00 Erste-Hilfe-Kurs

Plätze sind begrenzt – vorher anmelden!

EHZK
Di 23.05. 18:30 Kinderschutz

 

anna
Do 01.06. 18:30 Demokratie und Partizipation anna
Di 13.06. 18:30 Gewaltfreie Kommunikation anna
So 18.06. 12:00 – 18:00 Aktionstag im Jugenddorf Falckenstein FA
Di 20.06. 18:30 Ausflug zur Kieler Woche

 

draußen
Do 29.06. 18:30 Gewaltfreie Kommunikation

 

anna
Do 13.07. 18:30 Infoabend für neue Betreuer*innen – alles zum Ablauf und den Aufgaben Großraum

Orte: anna und Großraum = anna Gaarden, Preetzer Straße 35, 24143 Kiel

FA = Jugenddorf Falckenstein, Falkenhorst 6, 24159 Kiel

Voraussetzungen

Um als Betreuer*in bei den Strandfahrten mitarbeiten zu können, ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgeschrieben, das nicht älter als drei Monate ist. Dafür erhältst Du von uns den entsprechenden Antrag, sodass Dir keine Kosten entstehen.

Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist Voraussetzung für die Arbeit als Betreuer*in. Wir erstatten auch die Kosten bei einem anderen Anbieter. Dafür benötigen wir die Teilnahmebescheinigung und die Quittung.


Juleica-Schulungen

Juleica steht für ‚Jugendleiter*in card‘ und dient als Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Schulungen, die als Jugendleiter*in qualifizieren, und der ehrenamtlichen Tätigkeit für einen Träger der Jugendhilfe.
Wer eine Juleica besitzt, kann bis zu 12 Arbeitstage im Jahr für ehrenamtliche Jugendarbeit von seinem Arbeitgeber freigestellt werden. Der Arbeitgeber bekommt den entstandenen Verdienstausfall vom Land Schleswig-Holstein erstattet. Wir helfen bei Fragen hierzu gerne weiter und unterstützen bei Formalitäten.
Das Landesjugendwerk der AWO Schleswig-Holstein führt in den Oster- und Herbstferien Juleica-Schulungen in Schülp bei Nortorf durch. Die Juleica kann ab 16 Jahren beantragt werden. An den Schulungen kann man auch ein wenig früher teilnehmen. Die Plätze sind begrenzt. Wir erstatten die Kosten der Teilnahme, wenn man bei uns ehrenamtlich tätig ist.

Wer eine Juleica besitzt und an unseren Schulungen teilnimmt, kann die Juleica nach Ablauf der Gültigkeitsfrist über uns verlängern lassen.